Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e33/2024 vom 19. September 2024
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und über die Auslegung des Jahresabschlusses mit Anhang zum 31. Dezember 2022
Der Gemeinderat Eppendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 17. September 2024 den geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2022 festgestellt. Der Wortlaut des Beschlusses wird nachfolgend
bekanntgegeben.
Gemäß § 88c Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen wird der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang
mit dieser Bekanntgabe in der
Gemeinde Eppendorf
Rathaus, Gemeindekämmerei, Zimmer 3
Großwaltersdorfer Straße 8
09575 Eppendorf
Zu den Dienststunden dauerhaft öffentlich ausgelegt. Auf die
Auslegung wird hingewiesen.
Dienststunden sind:
montags: 9:00
Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags: 9:00 Uhr bis 12:00
Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs: 9:00 Uhr bis 12:00
Uhr
donnerstags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eppendorf, 19. September 2024
Axel Röthling
Bürgermeister
Anlage:
Beschluss des Gemeinderats Eppendorf vom 17. September 2024
Beschluss 01/02/VIII/2024
Der Jahresabschluss 2022 einschließlich des Anhanges und des
Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88 b Absatz 2 Sächsische
Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104
SächsGemO wie folgt festgestellt:
In der Ergebnisrechnung mit:
Summe der ordentlichen Erträge 8.158.058,88 Euro
Summe der ordentlichen Aufwendungen 8.227.179,07 Euro
einem ordentliche Jahresergebnis von -69.120,19 Euro
Summe der außerordentlichen Erträge von 74.350,81 Euro
Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 61.880,47 Euro
einem Sonderergebnis von 12.470,34
Euro
Gesamtergebnis -56.649,85
Euro
In der Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit 329.804,21 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -292.351,97 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -66.546,06 Euro
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 45,00 Euro
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln -29.048,82 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit:
einer Bilanzsumme von 30.496.206,90
Euro
einem Anlagevermögen von 26.811.859,02
Euro
ein Umlaufvermögen von 3.684.347,88
Euro
davon Bestand an liquiden Mitteln 1.643.471,22 Euro
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
einer Kapitalposition von 18.112.504,21
Euro
Sonderposten von 9.884.983,13
Euro
Rückstellungen von 349.471,50
Euro
Verbindlichkeiten von 2.149.248,06
Euro
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 Euro
1. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses von 69.120,19
Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen.
2. Der Überschuss im Sonderergebnis von 12.470,34 Euro wird
der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Bericht des örtlichen Prüfers über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat Eppendorf nimmt die Beschlussempfehlung an. Es
ist kein Mitglied wegen Befangenheit begründender Tatbestände gem. § 20 Absatz
1 SächsGemO i. V. m. § 15 Absatz 1 Geschäftsordnung von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Beschlussfähigkeit wurde vor der
Abstimmung geprüft und bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats: 14
davon anwesend und stimmberechtigt: 13; JA-Stimmen: 13; NEIN-Stimmen: 0;
Stimmenthaltungen: 0
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