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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e33/2024 vom 19. September 2024

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und über die Auslegung des Jahresabschlusses mit Anhang zum 31. Dezember 2022

Der Gemeinderat Eppendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2024 den geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Der Wortlaut des Beschlusses wird nachfolgend bekanntgegeben.

Gemäß § 88c Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit dieser Bekanntgabe in der

Gemeinde Eppendorf
Rathaus, Gemeindekämmerei, Zimmer 3
Großwaltersdorfer Straße 8
09575 Eppendorf

Zu den Dienststunden dauerhaft öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wird hingewiesen.

Dienststunden sind:

montags:               9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags:             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eppendorf, 19. September 2024

Axel Röthling
Bürgermeister

Anlage:
Beschluss des Gemeinderats Eppendorf vom 17. September 2024


Beschluss 01/02/VIII/2024

Der Jahresabschluss 2022 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88 b Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:

In der Ergebnisrechnung mit:
Summe der ordentlichen Erträge     8.158.058,88 Euro
Summe der ordentlichen Aufwendungen      8.227.179,07 Euro
einem ordentliche Jahresergebnis von          -69.120,19 Euro
Summe der außerordentlichen Erträge von  74.350,81 Euro
Summe der außerordentlichen Aufwendungen von    61.880,47 Euro
einem Sonderergebnis von              12.470,34 Euro
Gesamtergebnis -56.649,85 Euro

In der Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit      329.804,21 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -292.351,97 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit          -66.546,06 Euro
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen             45,00 Euro
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln        -29.048,82 Euro

In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit:
einer Bilanzsumme von     30.496.206,90 Euro
einem Anlagevermögen von            26.811.859,02 Euro
ein Umlaufvermögen von  3.684.347,88 Euro
davon Bestand an liquiden Mitteln  1.643.471,22 Euro
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von   0,00 Euro
einer Kapitalposition von   18.112.504,21 Euro
Sonderposten von              9.884.983,13 Euro
Rückstellungen von            349.471,50 Euro
Verbindlichkeiten von        2.149.248,06 Euro
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten     0,00 Euro

1. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses von 69.120,19 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen.

2. Der Überschuss im Sonderergebnis von 12.470,34 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

3. Der Bericht des örtlichen Prüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat Eppendorf nimmt die Beschlussempfehlung an. Es ist kein Mitglied wegen Befangenheit begründender Tatbestände gem. § 20 Absatz 1 SächsGemO i. V. m. § 15 Absatz 1 Geschäftsordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Beschlussfähigkeit wurde vor der Abstimmung geprüft und bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats: 14
davon anwesend und stimmberechtigt: 13; JA-Stimmen: 13; NEIN-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

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