Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
Auf Grund der Bekanntmachungssatzung der Gemeind Eppendorf vom 2. Dezember 2021, geändert mit Satzung vom 22. April 2024 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes. Sie können Ausdrucke bestellen oder im Rathaus der Gemeinde Eppendorf auf die Publikation zugreifen.
Die Veröffentlichung eines elektronischen Amtsblattes wird auf Anfrage per E-Mail kommuniziert. Wer Interesse hat, kann sich über das Kontaktformular auf unserer Internetseite fadür anmelden.
Ausgaben des Amtsblattes
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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e14/2026 vom 19. Mai 2026
Ich lade Sie ein zur Sitzung des Gemeinderats Eppendorfam Dienstag, 2. Juni 2026, um 19:45 Uhr,in der »Heiner-Müller-Schule« Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 6a, Anbau.Die Sitzung findet als öffentliche Sitzung statt.vorläufige Tagesordnung:1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen und Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestellung der Stimmenzähler...
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e15/2026 vom 19. Mai 2026
Landkreis Mittelsachsen LandratsamtÖffentlicher Hinweis Information an Landwirte und LandwirtschaftsbetriebeDie untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke nach § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes zu entscheiden:Gemarkung Eppendorf (Gde. Eppendorf); Größe: 7,4708 ha; Nutzungsart gem. Angaben im Vertrag/Katasterkarte: LN (AL), LN (GL), WEG (Flurstücksnummern entfallen aus Datenschutzgründen)Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der gesamten...
Ausgabe: e13/2026 vom 04. Mai 2026
Anmeldung Schulanfänger Schuljahr 2027/2028
Mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des neuen Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.Zum Schulbezirk der Schule...





