Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
Auf Grund der Bekanntmachungssatzung der Gemeind Eppendorf vom 2. Dezember 2021, geändert mit Satzung vom 22. April 2024 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes. Sie können Ausdrucke bestellen oder im Rathaus der Gemeinde Eppendorf auf die Publikation zugreifen.
Die Veröffentlichung eines elektronischen Amtsblattes wird auf Anfrage per E-Mail kommuniziert. Wer Interesse hat, kann sich über das Kontaktformular auf unserer Internetseite fadür anmelden.
Ausgaben des Amtsblattes
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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e37/2024 vom 10. Oktober 2024
Einberufung Ortschaftsrat Kleinhartmannsdorf
Ich lade Sie ein zur Sitzung des Ortschaftsrats Kleinhartmannsdorf am Donnerstag, dem 24. Oktober 2024, um 19:00 Uhr im Feuerwehrdepot der Freiwilligen Feuerwehr Kleinhartmannsdorf, Dorfstraße 47a. Die Sitzung findet als öffentliche Sitzung statt.vorläufige Tagesordnung:1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung durch den Ortsvorsteher2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen und Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestellung der...
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e36/2024 vom 10. Oktober 2024
Einberufung Ortschaftsrat Großwaltersdorf
Ich lade Sie ein zur Sitzung des Ortschaftsrats Großwaltersdorf am Mittwoch, 23. Oktober 2024, um 19:30 Uhr im Jugendtreff »Scheune« Großwaltersdorf, Gränitzer Straße 1.Die Sitzung findet als öffentliche Sitzung statt.vorläufige Tagesordnung:1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung durch den Ortsvorsteher2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen und Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestellung der Stimmenzähler und Feststellung...
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e35/2024 vom 08. Oktober 2024
Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte
Sie haben gegenüber ihrer Meldebehörde ein Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung oder Veröffentlichung ihrer Daten.Sie können in folgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten widersprechen:- an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen (§ 50 Absatz 1 BMG) - von Ehe- und Altersjubiläen (§ 50 Absatz 2 BMG) - von Daten an Adressbuchverlage (§ 50...





