Das Wappen der Gemeinde Eppendorf

 
Grundlagen:
  § 6 Sächsische Gemeindeordnung
befürwortet durch Stellungnahme des Sächsischen Hauptstaatsarchivs vom 14.05.2002
Beschluss des Gemeinderats vom 11.06.2002
Bescheid des Landratsamtes Freiberg vom 03.07.2002
verwendet seit: Juni 2002
Entwurf: Dipl.-Designer Gerhard Bieber
Verwendung: Dienstsiegel
Bedeutung:
 

der Kranich symbolisiert Eppendorf, das Ross Großwaltersdorf und die Hand Kleinhartmannsdorf

 

Blasonierung (Wappenbeschreibung):

In einem erniedrigten und im stumpfen Winkel auslaufenden Deichselschnitt geteilt; oben in Blau ein silberner Kranich, mit seinem rechten Fuß einen silbernen Stein haltend; vorn unten in Grün eine aus dem vorderen Schildrand wachsende silberne Hand, einen kleinen silbernen Tisch haltend; hinten in Gold aus dem hinteren Schildrand wachsendes schreitendes schwarzes Ross.

 

Hinweis:

Die Verwendung des Wappens ist allein dem Bürgermeister vorbehalten. Die Gemeinde Eppendorf kann Dritten die Verwendung des Wappens auf Antrag genehmigen. Die Verwendung des Wappens ist durch entsprechende Anwendung des § 6 Sächsische Gemeindeordnung geschützt. Wenn Sie das Wappen der Gemeinde Eppendorf verwenden möchten, wenden Sie sich bitte an den Bürgermeister.

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