Soforthilfe für Flutopfer
1. Soforthilfen für Sachschäden an Wohnungen, die durch das Hochwasser verursacht wurden, können bis 25.06.2013 im Rathaus Eppendorf beantragt werden.
2. Ebenso können Eigentümer vom Hochwasser betroffener privater Wohngebäude für die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit bis 30.06.2013 eine einmalige Soforthilfe erhalten.
3. Direkt betroffene Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Wein-, Obst- und Gartenbau sowei der Aquakultur und der Binnenfischerei können eine einmalige Soforthilfe bei Schädigung der Gebäude oder Grundstücke sowie des Anlage- oder Umlaufvermögens oder auch der Betriebsflächen (land- und forstwirtschaftliche Flächen) beantragen.
Genaue Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den Modalitäten der Auszahlung erhalten Sie in der Gemeindekämmerei Eppendorf,
Tel.: 037293 78-120
Die Diakonie Flöha hilft Hochwasseropfern.
Tel.: 03726 718512
E-Mail:
lange.diakonie-floeha@evlks.de
Bürgertelefon Hochwasser
Im Landratsamt Mittelsachsen wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Tel.: 03731 7994888
"Eppendorf - von der Besiedlung bis zur Gegenwart"