Hochzeit in Eppendorf

 

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Liebe Brautpaare,
Sie planen, in naher Zukunft zu heiraten? Hier können Sie sich über die Möglichkeit einer Trauung in unserem Standesamt informieren. Welche Unterlagen sind notwendig?

Beide Brautleute waren noch nicht verheiratet  oder haben  noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, sind volljährig und beide deutsche Staatsangehörige, dann  benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

  • eine beglaubigte Abschrift  aus dem Geburtenregister (erhältlich bei Ihrem  Geburtsstandesamt)
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgerechtserklärung
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
 

Sie waren bereits verheiratet oder haben eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann benötigen Sie noch zusätzlich folgende Urkunden:

  • neu ausgestellte Eheurkunde (bei Eheschließung bis 31.12.2008), oder beglaubigte Abschrift  des Eheregisters (bei Eheschließung ab 01.01.2009) erhältlich beim Standesamt  der letzten Eheschließung
  • Scheidungsurteil
 

Sie möchten in unserem Standesamt heiraten, haben aber keinen Wohnsitz bei uns gemeldet:

  • Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt an Ihrem Wohnort in Verbindung, um die Anmeldung der Eheschließung dort zu beantragen. Die Unterlagen werden uns im Anschluss von Ihrem Standesamt übersandt.
  • Bitte vereinbaren Sie vorher den gewünschten Termin mit uns!
 

Auslandsbeteiligung

  • Für ausländische Urkunden und ausländische Staatsangehörige gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. In diesen Fällen bitten wir Sie, sich persönlich mit unserem Standesamt in Verbindung zu setzten.

 

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Die Reservierung des Wunschtermins, gern auch am Wochenende, ist schon früher möglich!
 

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Aktuelles

 

 

Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

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