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Behinderungen in Eppendorf

kreis Zurzeit liegen keine Straßensperrungen vor.



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Information zum Winterdienst in der Gemeinde Eppendorf
Die Winterdienstleistungen an Gemeindestraßen werden auch im kommenden Winter von der Firma Landtechnik Nürnberger GmbH aus Leubsdorf durchgeführt. Der Winterdienst erfolgt auf der Grundlage des von der Gemeinde vorgegebenen Winterdienstplanes für öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Die zu räumenden oder zu streuenden Flächen sind in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Der Räum- und Streuplan liegt im Bauamt (Zimmer 11) zu den Dienstzeiten des Bereichs Bauwesen und Ordnungsangelegenheiten zur Einsichtnahme aus.
Der Winterdienst auf Staatsstraßen und Kreisstraßen wird innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage von den zuständigen Straßenmeistereien abgesichert.
Hinweis: Die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Eppendorf geregelt.
Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung die Gehweg oder dem Fußgängerverkehr gewidmete Flächen vom Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf eine solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Die geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizuhalten, dass das Schmelzwasser abziehen kann.
Bitte beachten Sie, dass der zu räumende Schnee nicht dem Nachbarn, Bächen, aber auch nicht wieder der Straße zugeführt werden darf. Der Schnee kann problemlos im eigenen Grundstück abgelagert werden.
Gehwege und weitere betroffene Flächen sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr zu räumen und zu bestreuen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet 18:00  Uhr.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre ist es auch in der aktuellen Winterperiode erforderlich, auf verschiedenen Straßenabschnitten Parkverbotsschilder aufzustellen. Diese Maßnahme ist notwendig, um den Busverkehr zu sichern bzw. die erforderliche Räumbreite für die Winterdienstfahrzeuge zu gewährleisten. Betroffene sind folgende Bereiche:
Straße des 8. Mai
Neue Straße
Karl-Liebknecht-Straße 12 bis 24.

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.



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Eppendorf von der Besiedlung bis zur Gegenwart

am 28.02.2012,
13:00 bis 17:00 Uhr